Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB der EKS Group GmbH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen der EKS Group GmbH und ihren Vertragspartnern vereinbarten OƯerten, Auftragsbestätigungen, Werkverträgen, Aufträgen und Rechnungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen oder spezifische Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

1. Miet- und Verkaufsbedingungen

Alle von der EKS Group GmbH erstellten Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Firma und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder kommerziell genutzt werden. Angebote sind 30 Tage gültig. Bei aufwendigen Angebotserstellungen können Kosten anfallen.
Mietgeräte bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der EKS Group GmbH. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Diebstahl der Geräte inkl. Zubehör während der Mietdauer. Bei Transportschäden ist eine Bestandsaufnahme durch den Frachtführer erforderlich.

2. Preise

Die Preise für Miete oder Kauf sowie weitere Konditionen werden gemäß Angebot oder
Auftragsbestätigung festgelegt.
Alle Veränderungen an der Mietsache und zusätzliche Kosten durch Kundenabwesenheit, unzureichende Zufahrt oder blockierte Installationsoptionen werden von der EKS Group GmbH dokumentiert und separat in Rechnung gestellt.

3. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung. Bei laufenden Aufträgen behält sich die EKS Group GmbH vor, Akontorechnungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu stellen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu fordern. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, behält sich die EKS Group GmbH das Recht vor, weitere Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.

4. Haftung

Der Mieter haftet für verlorene oder abhanden gekommene Geräte und Zubehör sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Mietgeräte entstehen können. Die EKS Group GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung der Mietsache ergeben, einschließlich etwaiger Folgeschäden wie Ertragsausfälle oder Vermögenseinbußen aufgrund von Ausfällen oder Defekten.

5. Mietgeräte und Zubehör

Die Mietgeräte werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 2 Tagen schriftlich gemeldet werden, andernfalls gelten sie als akzeptiert. Kosten durch unbegründete Reklamationen trägt der Mieter. Die Mietgeräte sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nur von geschultem Personal bedient werden. Sie bleiben Eigentum der EKS Group GmbH und sind nicht käuflich zu erwerben.

6. Mietende und Kündigung

Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mit einer Frist von 2 Werktagen zum Ende eines Arbeitstages kündigen. Die zurückgegebenen Mietsachen müssen sich im einwandfreien Zustand befinden. Für Mietverhältnisse, die länger als einen Monat dauern, erfolgt die Abrechnung der Miete in vorher vereinbarten Teilzahlungen.

7. Drittleister

Die EKS Group GmbH kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte, einschließlich
Hilfspersonen oder Subunternehmer, hinzuziehen. Die Haftung für diese Dritten ist im gesetzlich
zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die EKS Group GmbH berechtigt und ermächtigt, im Namen des Vertragspartners Zusatzaufträge an Dritte zu erteilen, wodurch direkt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht. Die EKS Group GmbH darf Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, an die genannten Dritten weitergeben.

8. Verzicht auf Verrechnungen

Die Vertragspartner verzichten gegen Forderungen der EKS Group GmbH allfällige Gegenforderungen (z.B. Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen) geltend zu machen. Streitigkeiten oder Uneinigkeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, Zahlungen einzubehalten oder abzuziehen.

9. Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der EKS Group GmbH und ihren Kunden gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zugrunde liegenden Verträgen ist Zürich, Schweiz.

Diese Bedingungen regeln die wesentlichen Aspekte im Umgang mit Miet- und Verkaufsangeboten der EKS Group GmbH.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

Stand: 02.08.2024

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