Versicherung bei Wasserschäden: Rechte, Pflichten und Abwicklung
Was deckt die Versicherung ab? Wie melden Sie einen Schaden korrekt? Ein Überblick über wichtige Aspekte der Versicherungsabwicklung.
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EKS Group GmbH, Schützenmattweg 35, 5601 Wohlen AGHäufige Fragen
- Muss ich den Wasserschaden sofort melden?
- Ja, Sie sollten den Schaden innerhalb von 24 Stunden bei Ihrer Versicherung melden. Verzögerte Meldungen können zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.
- Zahlt die Versicherung auch die Bautrocknung?
- Ja, bei versicherten Schäden werden die Kosten für professionelle Bautrocknung in der Regel vollständig übernommen.
- Was ist die Schadenminderungspflicht?
- Sie sind verpflichtet, nach Eintritt des Schadens alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. z. B. Wasserzufuhr stoppen und Wertgegenstände sichern.
- Brauche ich für die Versicherung drei Offerten?
- Bei Notfällen wie einem akuten Wasserschaden nicht. Sie dürfen direkt einen Fachbetrieb beauftragen. Für die Instandsetzung danach können Offerten verlangt werden.