Wasserschaden in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten und Sofortmassnahmen
Ein Wasserschaden in der Mietwohnung wirft viele Fragen auf: Wer ist verantwortlich? Wer zahlt? Und was muss ich sofort tun? Antworten vom Fachbetrieb.
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EKS Group GmbH, Schützenmattweg 35, 5601 Wohlen AGHäufige Fragen
- Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?
- Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt Gebäudeschäden und Trocknung. Die Hausratversicherung des Mieters deckt beschädigte persönliche Gegenstände. Bei selbst verursachten Schäden greift die Haftpflichtversicherung.
- Habe ich Anspruch auf Mietminderung bei Wasserschaden?
- Ja, wenn die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmass der Einschränkung. Eine Meldung beim Vermieter ist Voraussetzung.
- Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?
- Typischerweise 10–21 Tage. Die Dauer hängt vom Ausmass des Schadens, der Bausubstanz und dem eingesetzten Trocknungsverfahren ab.
- Muss ich bei einem Wasserschaden ausziehen?
- Nur bei schwerwiegenden Schäden. Bei einer normalen Bautrocknung kann die Wohnung in der Regel weiter bewohnt werden.